SOFORTHILFE CORONA
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Weitere Informationen, Antragsformular u.a.: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Mit der Bitte um Beachtung! Zur Soforthilfe Coronavirus erreichen uns eine Vielzahl von Anfragen. Wir haben daher die wichtigsten Fragen und Antworten auf unserer Homepage zusammengefast:https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt1/aktuelles/corona_soforthilfe_faq.html
Zuständige Bewilligungs- und Vollzugsbehörden für Betriebe und Freiberufler im Landkreis Fürth:
Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel. 0981 53-1320
E-Mail: soforthilfe.corona@reg-mfr.bayern.de, www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Arbeitsagentur Fürth (Kurzarbeitergeld u.a.): https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/fuerth/unternehmen
sowie unter der beigefügten Internetadresse erhalten Sie aktuelle Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld und werden auf den Weg zur online-Beantragung hingewiesen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Der Arbeitgeberservice vor Ort gibt den anfragenden Unternehmen grundsätzliche Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld. Der Arbeitgeberservice ist unter der Rufnummer 0800 4555520 erreichbar. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens möglicherweise zu Wartezeiten kommt.
IHK Nürnberg für Mittelfranken: https://www.ihk-nuernberg.de/de/Geschaeftsbereiche/index.html#
Hotline: 0911/13351555
LfA Nürnberg, Tel: 0911/8100800
Hotline der KfW für gewerbliche Kredite: 0800/5399001